Fristverlängerung: LBNR erst ab 01.10.2023 verpflichtend

Das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) gem. § 293 Abs. 8 SGB V regelt, dass ambulante Pflege- und Betreuungsdienste oder deren Träger verpflichtet sind, ihre Beschäftigten, die Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege erbringen, in das Verzeichnis einzutragen und bestimmte Angaben zu diesen zu machen.

Lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR) wird für Leistungsabrechnung verpflichtend

Durch die Anlage eines Beschäftigten im BeVaP erhält dieser automatisch eine lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR), die ursprünglich ab dem 01.01.2023 verpflichtend zur Abrechnung von Leistungen im Bereich der Pflege und Betreuung gegenüber den Kranken- und Pflegekassen verwendet werden sollte.

Die Beschäftigtennummer soll im Rahmen der Umstellung auf eine papierlose elektronische Abrechnung die bisher geübten Verfahren der Übermittlung von handschriftlich abgezeichneten Leistungsnachweisen und Handzeichenlisten ablösen.

Auch Einzelpflegekräfte nach § 77 SGB XI sind verpflichtet, sich im BeVaP zwecks Erhalt einer LBNR zu registrieren.

 

Update vom 12.01.2023

Nach Absprache mit dem Bundesministerium für Gesundheit, dem GKV-Spitzenverband, den Verbänden der Pflege- und Krankenkassen auf Bundesebene und den Verbänden der Pflegedienste auf Bundesebene ist für einen Übergangszeitraum bis zum 30. September 2023 die Verwendung der LBNR noch nicht zwingend für die Abrechnung von Leistungen erforderlich. 

Sofern keine LBNR für die Abrechnung vorliegen, können für den elektronischen Datenaustausch „Ersatz-Beschäftigtennummern“ verwendet werden (Schlüssel für Ersatz-Beschäftigtennummer: 999999997). Während der Übergangsphase ist auch noch die Abrechnung auf Abrechnungsformularen in Papierform möglich.

Die Vergabe der LBNR erfolgt weiterhin. Um im Bedarfsfall die notwendige Unterstützung zu erhalten, wird eine Registrierung in der ersten Jahreshälfte 2023 empfohlen. 

 

Eintragungen ins BeVaP seit 01.08.2022 möglich

Das BeVaP ist zum 01. 08.2022 online gegangen. Das Register ist seitdem unter https://www.bevap-bund.de zu erreichen. Pflegedienst müssen dabei die bundeslandabhängige Reihenfolge in der ersten Phase der Erstregistrierung beachten:

In Phase 1 zwischen dem 01.08. und 16.10.2022 werden gezielt und bundeslandabhängig Kontakt zu einzelnen Pflege- und Betreuungsdiensten aufgenommen. Unabhängig davon kann aber jeder Pflegedienst seine Mitarbeiter seit dem 01.08.2022 in das BeVaP eintragen.

Nach Anlage der vollständigen Daten für einen Beschäftigten wird die LBNR automatisch generiert und den Pflegediensten im System zur Anzeige gebracht.

 

Hinweis

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BeVaP sowie in dem angefügten Informationsschreiben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte entnehmen. Dort wird beispielsweise aufgeführt, für wen eine Registrierung im BeVaP notwendig ist, wie der Erstregistrierungsprozess abläuft und wie man sich auf den Erstregistrierungsprozess vorbereiten kann.