Anträge jetzt vorbereiten 

Tagespflegen sollten jetzt ihre Bescheide zur Festsetzung der Investitionskosten prüfen. Die Bescheide der meisten Tagespflegen sind bis zum 31.12.2022 befristet. Wer im Jahr 2023 Fördergelder beim Sozialamt geltend machen will, sollte bereits jetzt mit der Vorbereitung zur Antragsstellung beginnen. 
Spätestens bis zum 31. Dezember 2022 müssen Tagespflegen, deren Förderbescheid Ende 2022 ausläuft, die Förderung für die Jahre 2023 und 2024 beantragen. Betroffen sind insbesondere Einrichtungen, die ihre Räume gemietet haben. Wie bereits in den vergangenen Jahren werden die Anträge zur Festsetzung über das Onlineportal PfAD.invest gestellt. Bis Redaktionsschluss waren die Antragsformulare im Internet noch nicht freigeschaltet. Nichtsdestotrotz sollten aber alle betroffenen Tagespflegen bereits jetzt mit dem Sammeln der benötigten Daten beginnen. 

Für die Beantragung der Investitionskostenförderung werden folgende Daten benötigt:

  • Zukünftige Kalt-Miete pro Monat für die Jahre 2023 und 2024
  • Erwartete Zinszahlungen für die Jahre 2023 und 2024
  • Virtuelles Konto sonstiges Anlagevermögen für die Jahre 2019, 2020 und 2021. Gemeint sind Investitionen in Inventar, etwa Möbel, EDV, ggf. auch Fahrzeuge. Relevant sind Abschreibungen, darüber hinaus aber auch Ersatzbeschaffungen und Reparaturen dieser beweglichen Güter.
  • Instandhaltung des langfristigen Anlagevermögens für die Jahre 2019, 2020, 2021: Hierunter fallen insbesondere Renovierungsarbeiten sowie Wartungsarbeiten etwa für automatische Türen oder Brandmeldeanlagen. Auch Reparaturen an Gebäudeteilen fallen hierunter.
  • Belegungstage für die Jahre 2019, 2020, 2021: Gefragt sind die mit den Sozialämtern monatlich abgerechneten Tage zum Erhalt der Investitionskostenförderung der letzten drei Jahre. Hierbei sind auch wieder Ausfallzahlungen für die Investitionskosten zu berücksichtigen, die auf Antrag in den Jahren 2020 und 2021 gezahlt wurden.

Steuerberater frühzeitig einbinden 

Erfahrungsgemäß lassen sich die benötigten Werte nicht ohne Weiteres aus der Buchhaltung ablesen. Häufig werden die jeweiligen Ausgaben nicht in den Konten für Instandhaltung gebucht oder dort nicht ausreichend differenziert. So finden sich Aufwendungen für Ersatzbeschaffungen und Reparaturen auch in Konten für Wirtschaftsbedarf, Verwaltungsbedarf oder Fahrzeugkosten. Es lohnt sich, die Aufwendungen zum Erhalt der investiven Güter vollständig zu ermitteln, denn wer über die Zeit nicht ausreichend Ausgaben in diesem Bereich nachweisen kann, muss mit einer Absenkung der Fördergelder rechnen. 
Sobald die Antragsformulare freigeschalten sind, wird der LfK seine Ausfüllhilfe aktualisieren und die Tagespflege-Mitglieder gesondert informieren.