In diesem Jahr müssen Pflegeeinrichtungen zum 31. Mai zum ersten Mal seit Einführung der Altenpflegeumlage (APU) keine vollzeitbeschäftigten Pflegefachkräfte und Vorjahres-Punkte an die Landschaftsverbände melden. Die Meldung unter „PFAD.web” entfällt, da der Umlagetopf für die Altenpflegeausbildung, dessen Grundlage die Daten der Pflegeeinrichtungen im Land bildeten, aufgrund des Ausbildungsgesetzes 2023 wegfällt. Einrichtungen erhalten somit keinen Einzahlungsbescheid für das Jahr 2023. Der „Topf” wird 2022 letztmalig mit den Quartalszahlungen aufgefüllt.


In den kommenden Jahren steht dann nur noch die Zahlung für die Pflegeberufeumlage zur generalistischen Ausbildung an. Die Datenabfrage hierzu ist auch in diesem Jahr bis zum 15. Juni auf dem Online-Portal „PFAU.NRW” fällig. Ein möglicher Überschuss aus dem Umlagetopf wird nach Abschluss der letzten Altenpflege-Ausbildungen automatisch in die Umlage der generalistischen Ausbildung überführt. So sieht es das Landesrecht vor.