Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder doch Altenpflege? Auszubildende in Pflegeberufen müssen sich künftig nicht mehr zu Beginn ihrer Ausbildung entscheiden, welchen Weg sie gehen. Zudem wird sie für alle Auszubildenden kostenlos. Der Bundestag hat die Reform der Pflegeberufe beschlossen.

Künftig soll die Ausbildung in der Pflege vereinheitlicht werden. Auszubildende in Pflegeberufen werden sich demnächst nicht mehr am Anfang ihrer Ausbildung entscheiden müssen, ob sie in die Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege gehen.

Wer genau weiß, dass er in der Alten- oder Kinderkrankenpflege arbeiten will, kann sich weiterhin in der Ausbildung spezialisieren. Ziel ist, Menschen aller Altersgruppen gut pflegen zu können: in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulant.

"Die Reform ist richtig, weil sie die Berufe aufwertet, die Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten unserer Pflegekräfte erhöht", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe im Deutschen Bundestag. Er stehe zu dem gefundenen Kompromiss.

 

Auszubildende können sich nach zwei Jahren entscheiden

Für alle Auszubildenden gilt: Zwei Jahre werden ihnen gemeinsame Lerninhalte vermittelt. Erst danach müssen sie sich entscheiden. Sie können ab dem dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen oder zwischen Kinderkranken- oder Altenpflege wählen.

Wer nach dem zweiten Jahr seine Ausbildungszeit beendet, kann den Abschluss zur Pflegeassistenz erlangen. Die anschließenden Einsatzmöglichkeiten sind flexibel.

Voraussetzung für die neue Ausbildung ist ein Mittlerer Schulabschluss oder eine zehnjährige allgemeine Schulbildung. Hauptschulabsolventen können die Ausbildung absolvieren, wenn sie über weitere Qualifikationen verfügen.

 

Ausbildung wird kostenlos

Alle Ausbildungswege sollen künftig unterschiedslos über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds finanziert werden. So ist die Ausbildung künftig kosten frei. Das ist ein großer Fortschritt, denn derzeit zahlen Auszubildende an etlichen Schulen in Deutschland Gebühren.

 

Pflegeberufe attraktiver machen

Das Gesetz formuliert die Voraussetzungen für ein neu es berufsqualifizierendes Pflegestudium. Es wird den Absolventinnen und Absolventen unmittelbar eine Berufstätigkeit in der Pflege ermöglichen. Die Einführung eines solchen Studiums unterstreicht die zunehmende Bedeutung der Pflegeberufe.

Es solle deutlich werden, "Pflege kann nicht jeder", so der Bundesgesundheitsminister. Denn die Anforderungen an ausgebildete Fachkräfte seien hoch.

Es sei sinnvoll, die Ausbildungswege zu vereinheitlichen, da sich der Pflegebedarf geändert habe, so Gröhe. So werde in den Pflegeheimen immer mehr medizinische Pflege erbracht, da dort häufig chronisch oder mehlfachErkrankte versorgt werden.

In Krankenhäusern müssen zunehmend ältere, mehrfach kranke Menschen gepflegt werden.

 

Mehr Fachkräfte für die Pflege gewinnen

Der Mangel an Pflegefachkräften solle der Vergangenheit angehören, so Gröhe. Bereits heute gebe es einen Ausbildungsrekord in der Pflege. Mit den Pflegestrukturreformen seien die Arbeitsbedingungen in der Pflege deutlich gestärkt worden -etwa durch geänderte Personalschlüssel.

Bundesfamilienministerin Katarina Barley betonte: "Wir schaffen neue Möglichkeiten, sich besser zu qualifizieren und beruflich voranzukommen. Die Reform ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Anerkennung und Wertschätzung der Pflegekräfte in Deutschland. Davon profitieren gerade Frauen, die die anspruchsvolle Arbeit im Pflegeberuf noch immer ganz überwiegend schultern."

Das Kabinett hatte am 13. Januar 2016 den Gesetzentwurf zur Pflegeberufsreform beschlossen. Der Bundestag beschäftigte sich am 18. März 2016 in erster Lesung mit dem Gesetzesvorhaben. Nach eingehenden Beratungen hat der Bundestag am 22. Juni 2017 das Pflegeberufsreformgesetz verabschiedet. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch abschließend zustimmen.

Die neuen Ausbildungsgänge starten 2020. Die notwendige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung soll2018 fertig sein. Darüber wird der nächste Bundestag beraten -nach der Bundestagswahl im September 2017. 

Bis zum 31. Dezember 2025 sollen Gesundheits- und Familienministerium die Anzahl der separaten Abschlüsse auswerten. Haben mehr als so Prozent den generalistischen Abschluss gewählt, sollen die eigenständigen Berufsabschlüsse auslaufen und nicht mehr weitergeführt werden. Über die Abschaffung oder die Beibehaltung wird der Deutsche Bundestag dann entscheiden.