Mitte September hat der Bundesrat der Verlängerung des Pflegerettungsschirms und der Kostenerstattung für die von Pflegeeinrichtungen durchgeführte Testungen bis zum 31. Dezember 2021 zugestimmt. Mit der Verlängerung des Pflegerettungsschirms haben zugelassene Pflegeeinrichtungen bis zum Jahresende weiterhin die Möglichkeit, pandemiebedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen geltend zu machen. Der GKV-Spitzenverband hat zwischenzeitlich das Antragsformular ohne inhaltliche Änderungen um die Monate Oktober bis Dezember ergänzt. Das aktuelle Formular zur Geltendmachung finden Sie im Downloadbereich auf der LfK-Homepage unter „Dokumente“ in der Rubrik „Coronavirus-Pandemie“.

Mit der Verlängerung der Kostenerstattung für von Pflegeeinrichtungen durchgeführte PoC-Antigen-Tests haben nach § 72 SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtungen zudem die Möglichkeit, sich die im Zusammenhang mit den Testungen entstandenen Beschaffungskosten und Durchführungsaufwendungen erstatten zu lassen. Auch hier bleibt es bei den bekannten Vorgaben und dem bereits geläufigen Erstattungsverfahren.