Umfassende Auswertung und erstmalige Veröffentlichung einer Studie

Der bundeswert größte Lohnvergleich in der Pflegebranche wird in diesem Jahr erstmalig in Form einer repräsentativen Studie als Bundesländervergleich veröffentlicht und umfangreich in den Medien beworben. Unter dem Titel „Pflege – Ist das der Lohn?“ fasst die 28-seitige Broschüre zusammen, wie es wirklich um die Löhne in der Pflegebranche steht.

Bei Interesse können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen und wir lassen Ihnen die Broschüre gerne zukommen @email

Auswertung originärer Daten

Für den Lohnvergleich in der Pflegebranche wurden die originären, das heißt echten Lohndaten in der Pflegewirtschaft ausgewertet. Als spezialisierte Steuerberater für Unternehmen in der Pflegewirtschaft verfügt ETL ADVISION aus den Lohn- und Gehaltsabrechnungen über Lohndaten in Form von 362.000 Datensätzen aus dem Zeitraum zwischen 2018 und 2020, die in dem Lohnvergleich exklusiv für den Bereich der ambulanten und teilstationären Pflege in einem in Deutschland einzigartigen Bundesländervergleich analysiert und interpretiert werden. ETL ADVISION greift damit für den Lohnvergleich Pflege auf eine originäre Primärdatenbasis zurück. Auf dieser Grundlage können Lohnarten und Lohnzulagen für die Pflegebranche ausgewertet sowie Trends und Entwicklungen der Löhne über die Jahre aufgezeigt werden. Zur besseren Vergleichbarkeit mit den Vorjahren, wurden alle Daten nochmals komplett neu ausgewertet und analysiert.
Die Ergebnisse der Studie bieten einen detaillierten Einblick in regionale Unterschiede bei den Pflegelöhnen und zeigen Unterschiede in Bezug auf Qualifikation und Zulagen auf. Mit dem ETL ADVISION Lohnvergleich Pflege erhalten Pflegedienste die Möglichkeit, sich über die gezahlten Stundenlöhne in der Pflege zu informieren, Vergleiche anzustellen und falls erforderlich, Anpassungen vorzunehmen, Sie dienen zur Orientierung bei der Stundensatzkalkulation und zeigen Ihren Mandanten, wie Sie im Vergleich zu Mitbewerbern aufgestellt sind. Gleichzeitig können die Vergleiche als schlagkräftiges Argument bei Stundensatzverhandlungen gegenüber den jeweiligen Kostenträgern eingesetzt werden.

Methodik der Studie

Der Lohn wurde in der jeweiligen Qualifikation zunächst als Bruttostundenlohn (ohne Zulagen) und im zweiten Schritt mit Zulagen (z.B. vermögenswirksame Leistungen, Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge, pauschal versteuerte Lohnbestandteile) ausgewertet. Berücksichtigt wurden die Pflegemindestentgelte für 2020 (11,30 Euro ab 01. Juli 2020 in der Region West mit Berlin (vorher 11,35 Euro) bzw. 11,20 Euro in der Region Ost ab 01. Juli 2020 (vorher 10,35 Euro) sowie für die Verwaltung der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,35 Euro). Insbesondere hervorzuheben ist, dass den ETL ADVISION Lohnvergleich Pflege die im Jahr 2020 einmalig ausgezahlte Corona-Prämie bei der Datenanalyse berücksichtigt worden ist, sodass auch eine Vergleichbarkeit zwischen den Lohndaten inklusive und exklusive der Corona-Prämie ermöglicht werden kann. Um die Vergleichbarkeit zu den Vorjahren zu gewährleisten, werden die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Prämien gesondert in der Studie dargestellt.

Anhand der Auswertungen wurden in der Studie 7 Kernfragen gestellt und beantwortet: 

  • Frage 1: Welches Bundesland zahlt die höchsten (Durchschnitts-) Löhne?
  • Frage 2: Welches Bundesland zahlt die niedrigsten (Durchschnitts-) Löhne?
  • Frage 3: Gibt es Unterschiede zwischen Ost und West?
  • Frage 4: Wie wirken sich die Pflegemindestentgelte auf die (Durchschnitts-) Löhne aus?
  • Frage 5: Wie haben sich die Löhne in Bezug auf die Qualifikationen entwickelt?
  • Frage 7: Wie hat sich die Corona-Prämie auf die Löhne ausgewirkt?

Wesentliche Ergebnisse der Studie

1.    Trotz Angleichung: Große Unterschiede zwischen Region Ost und West mit Berlin

Die ETL Studie zeigt, dass im Jahre 2020 in Hamburg mit 14,93 Euro, in Berlin mit 14,92 Euro und Bayern mit 14,87 Euro die höchsten Durchschnittsbruttostundenlöhne (ohne Zulagen) bei ambulanten und teilstationären privaten Pflegediensten gezahlt wurden. Das Schlusslicht bildet das Bundesland Thüringen, in dem nur 12,95 Euro gezahlt wurden. In der Region West mit Berlin liegt der Durchschnittsbruttostundenlohn ohne Zulagen um 10,1% höher als in den östlichen Bundesländern. Inklusive Zulagen verdient eine Pflegekraft in der Region West mit Berlin durchschnittlich 2.872,74 Euro im Monat. In der Region Ost liegt der monatliche Durchschnittsbruttolohn hingegen nur bei 2.575,20 Euro mit Zulagen. Somit haben Pflegekräfte in der Region West mit Berlin im Jahre 2020 durchschnittlich 297,54 Euro brutto pro Monat verdient als in der Region Ost.

Deutliche Unterschiede zwischen den Regionen sind auch bei den Bruttostundenlöhnen der einzelnen Qualifikationen erkennbar. So verdient eine Pflegekraft mit PDL-Qualifikation in der Region West mit Berlin im Durchschnitt mit Zulagen monatlich 381,49 Euro mehr als in der Region Ost. Auch für Pflegekräfte mit anderen Qualifikationen sehen die Unterschiede in den Monatsgehältern ähnlich aus. So erhält eine examinierte Krankenpflegekraft in der Region Ost 307,96 Euro an durchschnittlichem Monatsbruttolohn (mit Zulagen) weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen in der Region West mit Berlin.

2.    Pflegelöhne steigen in allen Bundesländern kontinuierlich

Über alle Tätigkeiten hinweg sind die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne sowohl in der Region Ost als auch in der Region West mit Berlin in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. So stiegen die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne (ohne Zulagen) in den einzelnen Bundesländern der Region Ost in 2020 um 4,9% bis 6,6% gegenüber dem Vorjahr 2019 an und damit deutlich stärker als in Bundesländern der Region West mit Berlin. Hier lag die Steigerung nur bei 3,09%.

Das verdeutlicht, dass die Unterschiede zwischen den Regionen geringer werden, wenngleich weiterhin eine bedeutende Differenz existiert. Erhielten Pflegefachkräfte der Region West mit Berlin im Auswertungsjahr 2018 noch 15,6% mehr Bruttostundenlohn ohne Zulagen und 16,6% mehr Bruttostundenlohn mit Zulagen, verringerte sich dieser Unterschied im Auswertungsjahr 2020 auf 10,1% bzw. 11,6%. In allen Bundesländern lag der durchschnittliche Bruttostundenlohn (ohne Zulagen) in allen Qualifikationen über dem in 2020 maßgeblichen Pflegemindestentgelt. Pflegekräfte mit der Zusatzqualifikation PDL erhielten sogar bereits im Auswertungsjahr 2020 in allen Bundesländern deutlich mehr als das in 2021 maßgebliche Pflegemindestentgelt.

3.    Region Ost liegt bei Auszahlung der Corona-Prämie vorn

Bei der Auszahlung der sogenannten Corona-Prämie bis maximal 1.500 Euro, kehrt sich der Unterschied zwischen Region Ost und der Region West mit Berlin um. Die Studie zeigt, dass in der Region Ost wesentlich mehr Pflegekräfte die Prämie erhielten als in der Region West.

So erhielten in der Region Ost 70,8% des allgemeinen Verwaltungspersonals in der Pflege eine Corona-Prämie. In der Qualifikation Altenpflegekraft liegt dieser Anteil in der Region Ost bei 69,2% in der Qualifikation Pflegekraft mit PDL bei 69,1%, in der Qualifikation Krankenpflegekraft bei 66,6% und in der Qualifikation Betreuungskraft bei 59,6%. In der Region West mit Berlin erhielten dagegen nur 53,5% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der allgemeinen Verwaltung eine entsprechende Prämie. In der Qualifikation der Altenpflegefachkraft lag der Anteil bei 54,6% in der Qualifikation Pflegekraft mit PDL bei 62,5% und in der Qualifikation Krankenpflegekraft bei 51,6%. In der Qualifikation Betreuungskraft lag der Anteil sogar nur bei 36,1%. Auch die Höhe der ausgezahlten Corona-Prämie stellt sich in den Bundesländern unterschiedlich dar. Die höchste Corona-Prämie wurde in Sachsen-Anhalt mit durchschnittlich 1.224,52 Euro gezahlt. In Bayern waren es nur 756,95 Euro pro Person.

Hinweise und Empfehlungen

Bei der Berechnung der Löhne und Gehälter müssen in Zukunft nicht nur die gesetzlichen Pflegemindestlöhne beachtet werden. Vielmehr sind auch die individuellen Vereinbarungen der Pflegeeinrichtungen mit den Pflegekassen zu berücksichtigen.

So wurden im Bundesland Sachsen zwischen dem „Landesverband Hauskrankenpflege Sachsen e. V.“ und den Pflegekassen für die Mitglieder des Verbandes höhere Punktwerte für Pflegeleistungen des SGB XI verhandelt, mit der Bedingung, folgende Grundlöhne (Stundenlohn ohne Zuschläge) zu zahlen:

  • Pflegefachkraft: 15,50 Euro
  • Pflegekraft: 12,50 Euro

Im Bundesland Brandenburg hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e. V. (B.A.H. e. V.) ebenfalls mit den Pflegekassen für dir Mitglieder des Verbandes verhandelt, auch hier mit der Bedingung, folgende Grundlöhne (Bruttostundenlohn ohne Zulagen) zu zahlen:

  • Pflegefachkraft 15,90 Euro (14,25 Euro bis 31. Oktober 2020)
  • Pflegekraft 12,50 Euro (11,50 Euro bis 31. Oktober 2020)

Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) Brandenburg verhandelt entsprechend mit den Kranken- und Pflegekassen. Hier können die Mitglieder zwischen zwei Optionen wählen.

  • Option 1: Die Mitglieder erhalten eine Vergütungssteigerung von 2,7%, haben eine Weitergabeverpflichtung an die Mitarbeiter, müssen aber keine Nachweide von verbindlichen Entgelten an ihre Mitarbeiter erbringen.
  • Option 2: Die Mitglieder erhalten eine höhere Vergütungssteigerung als bei Option 1, müssen aber eine entsprechende Entgelttabelle für die Zahlung an die Mitarbeiter umsetzen.

Die Zahlung der vereinbarten Grundlöhne muss durch die Pflegeeinrichtungen entsprechend nachgewiesen werden.