„Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege“ ist Teil des PpSG

Mit dem „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG)) vom 3. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt 2021 Teil I Nr. 28 vom 08.06.2021) wurde die Fördermöglichkeit der Digitalisierung gem. §8 Abs. 8 SGB XI (PpSG) um weitere 2 Jahre verlängert (siehe Artikel 5 „Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch „Nr. 2a – Seite 33 des DVPMG).

Am 1. Januar 2019 ist das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) in Kraft getreten. Das Gesetz wurde am 14. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dem PpSG sollen spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und besserer Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden.

Am 23. Mai 2018 stellte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sein Eckpunktepapier „Sofortprogramm Kranken- und Altenpflege“ vor. Das Papier wird vor und nach der Sommerpause in den Fachgremien diskutiert. Das Sofortprogramm für eine Altenpflege der erste wichtige Schritt. Es soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Die enthaltenen zum Teil hoffnungsvollen (längst überfälligen) Maßnahmen können jedoch nicht greifen, da die Kernproblematik – das fehlende Fachpersonal – nicht gelöst wird!

Zu den wichtigsten Eckpunkten zählen:

  1. 13.000 zusätzliche Fachkraftstellen für die stationäre Altenpflegefachkraft
    Hintergrunde ist die längst überfällige Finanzierung der Behandlungspflege (SGB V) in der stationären Altenpflege. Je nach Größe kann jede Einrichtung eine halbe (bis zu 40 Bewohner), eine Stelle (41 bis 80 Bewohner), anderthalb Stellen (81 bis 120 Finanzierung zahlt die GKV jährlich pauschal einen Betrag an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung. (Offen bleibt hier die Finanzierung der Behandlungspflege im teilstationären Bereich Tages- und Kurzzeitpflege!)
  2. Refinanzierung von Pflegestellen in Krankenhäuser
    In den Krankenhäusern wird von 2019 an jede zusätzliche Stelle in der Pflege von den Kostenträgern vollständig refinanziert. Bisher zahlen die Kliniken zehn Prozent der Lohnkosten selbst.
  3. Rückwirkende Refinanzierung von Tarifsteigerungen ab 1. Januar 2018
    Tarifsteigerungen werden rückwirkend ab Januar 2018 von den Kostenträgern refinanziert. Bisher tragen die Kliniken die Hälfte der steigenden Personalkosten. Die zusätzlichen Finanzmittel sind für Pflegepersonal einzusetzen. Dies ist durch einen Nachweis zu belegen.
  4. Mehr Ausbildungsplätze in der Pflege
    Ausbildungsvergütungen von Auszubildenden in der (Kinder-) Krankenpflege und in der Krankenhilfe im ersten Ausbildungsjahr sollen ab 2019 vollständig von den Kostenträgern refinanziert werden. Bei den Altenpflegeeinrichtungen soll ab 2020 auf den vorgesehenen Anrechnungsschlüssel für den Einsatz der Auszubildenden im ersten Lehrjahr verzichtet werden. Für Altenheime, Pflegedienste und Krankenhäuser wird es damit finanziell günstiger, Nachwuchs auszubilden.
  5. 70 Mio. Euro p.a. für betriebliche Gesundheitsförderung von Pflegekräften
    Statt für Koch- und Yogakurse zahlen die Krankenkassen künftig 70 Millionen Euro mehr pro Jahr zur betrieblichen Gesundheitsförderung im Gesundheitswesen selbst, damit Pflegekräfte länger bleiben können.