Sehr geehrte Damen und Herren,

in der neu geregelten generalistischen Pflegeausbildung entstehen für Pflegeeinrichtungen neben Mehrkosten für die Ausbildungsvergütung auch Kosten für die Praxisanleitung und Kosten für die Kooperation mit anderen Pflegeeinrichtungen zur Durchführung der praktischen Ausbildung.

Für diese zusätzlichen Aufwendungen erhält der Träger der praktischen Ausbildung aus dem Umlagetopf ein Pauschalbudget pro Auszubildenen pro Jahr (2022 z.B. 8.432 EUR). Als Ausbildungsbetrieb muss der Pflegedienst den weiteren an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen aus diesem Pauschalbudget die Kosten für die Praxisanleitung der eigenen Auszubildenden vergüten.

Somit werden Sie als Träger der Ausbildung Kosten an Kooperationspartner erstatten und möglicherweise selbst Kooperationpartner sein und eine Ausgleichszahlung erhalten.

Somit stellt sich die Frage, ob diese Leistungen umsatzsteuerfrei sind.

Von der Umsatzsteuer sind auch Leistungen befreit, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen. Zu den berufsbildenden Eirichtungen zählen auch die Träger und Kooperationspartner in der Praktischen Ausbildung nach dem zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Pflegeberufegesetzes. Allerdings muss gemäß § 4 Nr. 21 UStG eine Bescheinigung bei der zuständigen Bezirksregierung beantragt werden, die sodann als Grundlagenbescheid zur Vorlage bei dem Finanzamt dient.

Laut Informationen der Bezirksregierungen in NRW genügt es für Kooperationspartner in der praktischen Ausbildung nach dem PflBG, wenn nur der Träger der praktischen Ausbildung nach § 8 Abs. 2 iV.m. § 7 PflBG und nicht auch die Kooperationspartner eine Bescheinigung bei der Bezirksregierung beantragen.

Der Antrag kann formlos erfolgen. Ihm ist die „Erklärung zum Antrag auf Bescheinigung der Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG für die Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann nach dem PflBG“ beizufügen.

Der Antrag kann rückwirkend, maximal auf den 01.01.2020 gestellt werden.

Sollten die Voraussetzungen auch auf Sie zutreffen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbidnung. Wir können Sie unterstützen.