Der Bundestag hat in Berlin das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) beschlossen. Von 2020 an (ein Jahr später als geplant) soll es eine generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann geben. Das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe soll die Grundlage für eine zukunftsfähige Pflegeausbildung und die notwendige Verbesserung der Pflegequalität schaffen, sowie gleichzeitig die Steigerung der Attraktvität des Pflegeberufes bewirken. 

Allerdings gab es heftige Kritik von den verschiedenen Interessengruppen, da durch den grundsätzlichen Ansatz der Generalisierung - die geplante Zusammenlegung dreier Pflegeausbildungen - die notwendige Spezialisierung ausbleibt und somit ggf. zu einem einschneidenden Qualitätsverlust führt. 

Über die Lerninhalte und die praktische Ausgestaltung der Ausbildung entscheidet erst der nächste Bundestag. Die Opposition bezweifelte, dass mit der Reform das Ziel erreicht werde, den Pflegeberuf aufzuwerten und stimmte gegen das Gesetz. Das neue Berufsbild „Pflegefachfrau-/mann“ und die dazugehörigen dreijährigen Ausbildungsinhalte lassen sich aber nicht allein durch das Aufsummieren der Inhalte aus den bisher existierenden Berufen darstellen. Künftig wird es eine zweijährige gemeinsame, generalistische Ausbildung geben. Eine Spezialisierung soll künftig im 3. Ausbildungsjahr, besonders in den praktischen Einsätzen erfolgen. Im Anschluss können sich die Pflegeschüler auf Kinderkranken- oder Altenpflege spezialisieren oder den generalistischen Pflegeabschluss machen. Mit dem generalistischen Abschluss ist der Einsatz allen Bereichen zulässig - umgekehrt besteht die Möglichkeit nicht. Bereits nach zwei Jahren kann die Ausbildung zum Pflegeassistent abschlossen werden. 

Fraglich bleibt, ob diese „geringe“ Spezialisierung im 3. Ausbildungsjahr tatsächlich den Pflegeberuf attraktiver gestaltet. Die Einmaligkeit der beiden speziellen Ausbildungsberufe im Bereich Altenpflege und Kinderkrankenpflege geht auf jedenfalls verloren! Da mit einer entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (frühestens) im Sommer 2018 zu rechnen, bleibt die Umsetzung der Regelungen zunächst unklar. 

Absolventen mit generalisierten Abschluss können dann zwar in allen Bereichen der Pflege arbeiten, allerdings wird es voraussichtlich zu qualitativen Verlusten in den einzelnen Bereichen kommen. Zunächst bleiben die Abschlüsse in der Kinderkranken- und Altenpflege vorläufig erhalten. Nach sechs Jahren soll das Parlament im Jahr 2026 überprüfen, ob sie weiterhin notwendig sind. Dabei soll überprüft werden, wie viel Auszubildende sich für die Generalistik bzw. für eine Spezialisierung entschieden haben. 

Positiv, längst überfällig ist die Entscheidung, dass in einigen Bundesländern noch erhobene Schulgeld bis spätestens 2020 abzuschaffen und, auch im Hinblick auf die personelle Notwendigkeit, die Ausbildungsvergütung zu verbessern. Ein weiterer entscheidender Schritt, den Pflegeberuf mit einer gesellschaftlichen Anerkennung aufzuwerten. 

 

Downloads: