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Bundesregierung reagiert auf steigende Energiepreise, hohe Inflation und Corona-Folgen

Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 hat der Gesetzgeber auf die hohen Energiepreise und steigende Lebenshaltungskosten reagiert. Ein spezielles Maßnahmenpaket soll Familien und Arbeitnehmer entlasten.

Zahlung bis zu 4.500 Euro sind steuer- und sozialversicherungsfrei

Meldepflicht kommt am 1. August

Ab dem 1. August sind alle Pflegedienste verpflichtet, sich als Einrichtung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu melden. Dort müssen sie alle Beschäftigten, die Sachleistungen nach §36 SGB XI und Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V erbringen, registrieren lassen. Ziel ist der Aufbau eines bundesweiten Verzeichnisses von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten und deren Beschäftigten. Dafür wird eine individuelle Beschäftigungsnummer an die gemeldeten Mitarbeiter vergeben.

In diesem Jahr müssen Pflegeeinrichtungen zum 31. Mai zum ersten Mal seit Einführung der Altenpflegeumlage (APU) keine vollzeitbeschäftigten Pflegefachkräfte und Vorjahres-Punkte an die Landschaftsverbände melden. Die Meldung unter „PFAD.web” entfällt, da der Umlagetopf für die Altenpflegeausbildung, dessen Grundlage die Daten der Pflegeeinrichtungen im Land bildeten, aufgrund des Ausbildungsgesetzes 2023 wegfällt. Einrichtungen erhalten somit keinen Einzahlungsbescheid für das Jahr 2023. Der „Topf” wird 2022 letztmalig mit den Quartalszahlungen aufgefüllt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der neu geregelten generalistischen Pflegeausbildung entstehen für Pflegeeinrichtungen neben Mehrkosten für die Ausbildungsvergütung auch Kosten für die Praxisanleitung und Kosten für die Kooperation mit anderen Pflegeeinrichtungen zur Durchführung der praktischen Ausbildung.