Pflegeversicherung ersetzt Mehrausgaben und Mindereinahmen
Pflegeeinrichtungen mussten wegen Corona neue Hygienekonzepte entwickeln, Schutzmaßnahmen ergreifen und Umbauten vornehmen. Die damit verbundenen Aufwendungen übersteigen die finanziellen Möglichkeiten fast aller Pflegeeinrichtungen. Daher wurde bereits im COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz geregelt, dass ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ihre ab März 2020 pandemiebdingten finanziellen Mehrausgaben oder Mindereinnahmen teilweise oder von der Pflegeversicherung erstattet werden.