Auch Vermögensverwaltung kann gewerbesteuerpflichtig sein!
Mit Urteil vom 01.09.2021 (III R 20/19) hat der BFH die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. c und d GewStG für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeeinrichtungen dem Umfang nach weiter eingeschränkt.
Erträge aus originär privater Vermögensverwaltung können danach gewerbesteuerpflichtig sein.