Gravierende Veränderungen für Pflegebedürftige und Pflegeanbieter
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) wurden grundlegende Veränderungen beschlossen, die zum großen Teil zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Mit dem PSG II wird der Pflegebedürftigkeitsbegriff § 14 Absatz 1 SGB XI neu definiert, das neue Begutachtungsverfahren (NBA) findet Anwendung und es gibt gravierende Veränderungen im Leistungsbereich.