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Gravierende Veränderungen für Pflegebedürftige und Pflegeanbieter

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) wurden grundlegende Veränderungen beschlossen, die zum großen Teil zum 01.01.2017 in Kraft treten.

Mit dem PSG II wird der Pflegebedürftigkeitsbegriff § 14 Absatz 1 SGB XI neu definiert, das neue Begutachtungsverfahren (NBA) findet Anwendung und es gibt gravierende Veränderungen im Leistungsbereich.

Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder doch Altenpflege? Auszubildende in Pflegeberufen müssen sich künftig nicht mehr zu Beginn ihrer Ausbildung entscheiden, welchen Weg sie gehen. Zudem wird sie für alle Auszubildenden kostenlos. Der Bundestag hat die Reform der Pflegeberufe beschlossen.

Künftig soll die Ausbildung in der Pflege vereinheitlicht werden. Auszubildende in Pflegeberufen werden sich demnächst nicht mehr am Anfang ihrer Ausbildung entscheiden müssen, ob sie in die Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege gehen.